Bauprojektmanagement – Warum eine Bauherrenvertretung Sinn macht
Bauprojekte erfordern heute den Einsatz moderner Projektmanagementmethoden – daraus ergibt sich ein spezifisches Bauprojektmanagement. Nur damit können Bauherren, Architekten und Bauträger Kostenüberschreitungen, Terminverzug und langwierige Auseinandersetzungen vermeiden.
Die Komplexität von Bauprojekten steigt jeden Tag. Neben den technischen Aspekten darf man aber auch die wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte eines Projektes nicht außer Acht lassen. Um Bauprojekte erfolgreich ins Ziel zu bringen, bedarf es eines professionellen Bauprojektmanagements in Hinblick auf Qualität, Kosten, Termine und Verträge. Ebenso ist die Kommunikation aller Baubeteiligten untereinander, sowie die Dokumentation immens wichtig.
Daher erfordern Großprojekte einen einmaligen, zeitlich über die Projektrealisierung begrenzten, aber erhöhten Ressourceneinsatz. Eine temporäre Erweiterung der Ressourcenkapazitäten des Bauherrn ist oftmals aus wirtschaftlichen Aspekten nicht sinnvoll. Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass alle Projektbeteiligten zielgerichtet, effektiv und optimal zusammenarbeiten. Diese Leistung kann der Bauherr häufig nicht leisten, da ihm die Fachkenntnisse dazu fehlen. Er begibt sich mit seinen Entscheidungen in Grauzonen, in deren Konsequenz ihm das Projekt in Hinblick auf Qualität, Kosten und Termine aus den Händen gleiten lassen kann.
Nur in den seltensten Fällen wird der Bauherr dem Architekten derartiges Vertrauen entgegenbringen, dass er ihn völlig unbeaufsichtigt seine Aufgaben erledigen lässt. Je nach verfügbarer Zeit, nach Vorbildung, Geltungsdrang oder Vorsorge wird sich der Bauherr bei jedem Projekt aktiv in die Planung und Steuerung einschalten. Ein Beispiel sind hier die Bauherren, die über mangelnde Initiative ihres Architekten enttäuscht sind und beginnen, von der Planung bis zur Bauleitung sich mehr oder weniger aktiv in das aktuelle Geschehen mit einzuschalten. Aus dieser Problematik heraus hat es sich seit Jahren bewährt einen Projektsteuerer als Vertreter des Bauherrn einzusetzen, und zwar in einer beratenden Funktion (Stabsfunktion). Ein elementares Element des Bauprojektmanagements ist die Projektsteuerung sowohl in technischer als auch in kaufmännische Sicht bezeichnet und gehört mit zu den wichtigsten Aufgaben des Bauprojektmanagers. Dabei hat die Projektsteuerung die Entscheidungen vorzubereiten und dem Bauherr zur Entscheidung eine Entscheidungsvorlage vorzulegen.
Fazit: Projektsteuerung ist eine Bauherrenaufgabe, die bedingt delegierbar ist und keine Linienfunktion einnehmen kann, sondern nur eine Stabsfunktion, d.h. in Begleitung und Ergänzung des Bauherrn mit einer externen Bauherrenvertretung.
Im klassischen Projektmanagement unterscheidet man zwischen Projektleitung (Linienfunktion) und Projektsteuerung (Stabsfunktion) – Vgl. DIN 69901